Creussen III
GermanyIm Windpark Creußen III in Creußen im Landkreis Bayreuth liefern zukünftig zwei moderne Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V172-7.2MW klimafreundlichen Ökostrom für über 10.400 private Vier-Personen-Haushalte. Das ist mehr als der Bedarf der umliegenden Gemeinden Emtmannsberg, Speichersdorf, Prebitz, Schnabelwaid, Pegnitz, Hummeltal und Haag zusammen. Der Windpark leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Energiewende in Bayern- mit grünem Strom aus der Region. Der Windpark ist ein Repowering-Vorhaben, d.h. im Zuge der Errichtung von Creußen III wird der bestehende Windpark Creußen I abgebaut. Letzterer besteht aus drei Windkraftanlagen des Typs NEG Micon NM 82 mit 82 m Rotordurchmesser auf 108 m Nabenhöhe.
PROJEKTZEITPLAN
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AUFSTELLUNG REGIONALPLANUNG
Im Jahr 2014 wird die Aufstellung eines Regionalplans in Bezug auf Windenergie beschlossen.
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START DES PROJEKTS
Das Unternehmen SOWITEC stellt erste Planungen für einen Windpark in Creußen an.
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MÄRZ - PRÄSENTATION IM STADTRAT
Der Stadtrat in Creußen wird über das geplante Repowering-Vorhaben informiert.
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JULI - INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER
Im Jahr 2023 erfahren die Grundstückseigentümer der künftigen Windparkflächen erstmals Details zum Projekt.
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OKTOBER - VORSTELLUNG IM STADTRAT & BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNG
Im Oktober 2024 werden zunächst der Stadtrat Creußens und anschließend eine Woche später auch die Bürger im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung über den aktuellen Projektstand in Kenntnis gesetzt.
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NATURSCHUTZFACHLICHE UNTERSUCHUNGEN
Im Jahr 2024 werden von unabhängigen Gutachtern die Tier- und Pflanzenvorkommen untersucht. Im nächsten Schritt werden aus diesen Ergebnissen naturschutzfachliche Gutachten erstellt.
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ERSTELLUNG WEITERER GUTACHTEN
Für das Projekt sind weitere Gutachten und Messungen notwendig. Es werden weitere Berechnungen zu Schall, Schatten, Turbulenz, Radar und Richtfunk durchgeführt.
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ERHALT GENEHMIGUNGSBESCHEID
Das Landratsamt Bayreuth erteilt am 26. Juni die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V172-7.2MW.
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VORAUSSICHTLICHER BAUBEGINN 2026/2027
Geplanter Baubeginn für das Energiewendeprojekt.
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VORAUSSICHTLICHE INBETRIEBNAHME
Geplante Inbetriebnahme der zwei Windenergieanlagen.
WINDKRAFT ALS GUTER NACHBAR
Bedürfnisse der Anwohner im Blick
Ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung eines Windparks ist es, darauf zu achten, dass der Betrieb der Anlagen möglichst keine Beeinträchtigungen für die Nachbarinnen und Nachbarn des Windparks mit sich bringt. Dazu werden die Auswirkungen von Geräuschemissionen im Rahmen einer Schallprognose untersucht und sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte gemäß der bundesweit gültigen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.
Der Schatten, den die Anlagen an sonnigen Tagen werfen, wird ebenso im Rahmen einer Schattenwurfprognose betrachtet, um die geltenden Richtwerte des Länderausschusses für Immissionsschutz einzuhalten. Dazu gehören auch gegebenenfalls einzuhaltende Abschaltzeiten bei bestimmten Sonnenständen.
VORTEILE FÜR DIE STADT CREUSSEN
Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
Finanzielle Beteiligung nach §6 EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh
Gewerbesteuereinnahmen
Direkte Beteiligungsmöglichkeit Creußener Einwohnerinnen und Einwohner über eine Bürgerbeteiligung
Mit einer Jahresproduktion von ca. 17,1 Mio. kWh liefert jede Anlage ausreichend Ökostrom für ca. 3700 Familien
Lokale Wertschöpfung
Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
DAS WINDPARKDESIGN
Das Windparkdesign wurde im Laufe der Projektentwicklung mehrmals angepasst und optimiert. Bei diesem Prozess ist ein Park-Layout entstanden, das auf den folgenden Visualisierungen dargestellt ist. Die Bilder zeigen den künftigen Windpark aus verschiedenen Perspektiven in den Ortsteilen.