Grabenstetten

Grabenstetten

Germany
Baubeginn in 2027.

Im Windpark Grabenstetten in Grabenstetten im Landkreis Reutlingen liefern zukünftig vier moderne Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N175-6.8MW klimafreundlichen Ökostrom für über 20.000 private Vier-Personen-Haushalte. Das ist rechnerisch mehr als der Bedarf der umliegenden Städte & Gemeinden Bad Urach, Römerstein, Grabenstetten, Erkenbrechtsweiler, Lenningen und Hülben zusammen. Der Windpark leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Energiewende in Baden-Württemberg - mit grünem Strom aus der Region.

 

Genehmigungseinreichung
2026
Gesamtkapazität
27,2
Megawatt
Windräder
4
Nordex N175-6.8MW

PROJEKTZEITPLAN

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AUFSTELLUNG REGIONALPLANUNG

Im Jahr 2023 wird die Aufstellung eines Regionalplans in Bezug auf Windenergie beschlossen.

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START DES PROJEKTES

Das Unternehmen SOWITEC stellt erste Planungen für einen Windpark in Grabenstetten an.

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ABSCHLUSS STÄDTEBAULICHER VERTRAG

Die Zusammenarbeit zwischen SOWITEC und der Gemeinde Grabenstetten wird vertraglich festgehalten. Als nächster Schritt folgen Windmessungen.

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VORSTELLUNG IM GEMEINDERAT

In Grabenstetten soll ein Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat wird hier bei den aufkommenden Fragen durch SOWITEC unterstützt.

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INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER

Im Jahr 2024 erfahren die Grundstückseigentümer der künftigen Windparkflächen Details zum Projekt.

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GUTACHTEN

Im Jahr 2024 werden von unabhängigen Gutachtern die Tier- und Pflanzenvorkommen untersucht. Im nächsten Schritt werden aus diesen Ergebnissen naturschutzfachliche Gutachten erstellt.

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UNTERZEICHNUNG PACHTVERTRÄGE

Die letzten Pachtverträge über die für die Windenergieanlagen erforderlichen Flächen werden geschlossen. Der Park wird nun auf Eigentum der Gemeinde Grabenstetten sowie auf einigen Flächen von Privateigentümern geplant

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ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG

In einer öffentliche Gemeinderatssitzung werden offene Fragen zum Projekt und zur Windenergie beantwortet.

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GUTACHTEN

Für das Projekt sind weitere Gutachten und Messungen notwendig. Es werden seit Oktober 2025 weitere Berechnungen zu Schall, Schatten, Turbulenz, Radar und Richtfunk durchgeführt.

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GENEHMIGUNGSANTRAG

Einreichen des Genehmigungsantrags beim Landratsamt Reutlingen.

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VORAUSSICHTLICH Q2 - GENEHMIGUNG

Voraussichtlicher Erhalt der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

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VORAUSSICHTLICHER BAUBEGINN

Geplanter Baubeginn für das Energiewendeprojekt.

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VORAUSSICHTLICH AB MITTE 2028 - INBETRIEBNAHME

Geplante Inbetriebnahme der vier Windenergieanlagen.

WINDKRAFT ALS GUTER NACHBAR

Bedürfnisse der Anwohner im Blick

Ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung eines Windparks ist es, darauf zu achten, dass der Betrieb der Anlagen möglichst keine Beeinträchtigungen für die Nachbarinnen und Nachbarn des Windparks mit sich bringt. Dazu werden die Auswirkungen von Geräuschemissionen im Rahmen einer Schallprognose untersucht und sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte gemäß der bundesweit gültigen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.

Der Schatten, den die Anlagen an sonnigen Tagen werfen, wird ebenso im Rahmen einer Schattenwurfprognose betrachtet, um die geltenden Richtwerte des Länderausschusses für Immissionsschutz einzuhalten. Dazu gehören auch gegebenenfalls einzuhaltende Abschaltzeiten bei bestimmten Sonnenständen.

DAS WINDPARKDESIGN

Das Windparkdesign wurde im Laufe der Projektentwicklung angepasst und optimiert. Bei diesem Prozess ist ein Park-Layout entstanden, das auf den folgenden Visualisierungen dargestellt ist. Die Bilder zeigen den künftigen Windpark aus verschiedenen Perspektiven.

Oft gestellte Fragen

Ausführliche Informationen und oft gestellte Fragen finden Sie auf dieser Seite.

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