Grabenstetten
GermanyIm Windpark Grabenstetten in Grabenstetten im Landkreis Reutlingen liefern zukünftig vier moderne Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N175-6.8MW klimafreundlichen Ökostrom für über 20.000 private Vier-Personen-Haushalte. Das ist rechnerisch mehr als der Bedarf der umliegenden Städte & Gemeinden Bad Urach, Römerstein, Grabenstetten, Erkenbrechtsweiler, Lenningen und Hülben zusammen. Der Windpark leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Energiewende in Baden-Württemberg - mit grünem Strom aus der Region.
PROJEKTZEITPLAN
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AUFSTELLUNG REGIONALPLANUNG
Im Jahr 2023 wird die Aufstellung eines Regionalplans in Bezug auf Windenergie beschlossen.
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START DES PROJEKTES
Das Unternehmen SOWITEC stellt erste Planungen für einen Windpark in Grabenstetten an.
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ABSCHLUSS STÄDTEBAULICHER VERTRAG
Die Zusammenarbeit zwischen SOWITEC und der Gemeinde Grabenstetten wird vertraglich festgehalten. Als nächster Schritt folgen Windmessungen.
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VORSTELLUNG IM GEMEINDERAT
In Grabenstetten soll ein Teilflächennutzungsplan aufgestellt werden. Der Gemeinderat wird hier bei den aufkommenden Fragen durch SOWITEC unterstützt.
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INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER
Im Jahr 2024 erfahren die Grundstückseigentümer der künftigen Windparkflächen Details zum Projekt.
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GUTACHTEN
Im Jahr 2024 werden von unabhängigen Gutachtern die Tier- und Pflanzenvorkommen untersucht. Im nächsten Schritt werden aus diesen Ergebnissen naturschutzfachliche Gutachten erstellt.
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UNTERZEICHNUNG PACHTVERTRÄGE
Die letzten Pachtverträge über die für die Windenergieanlagen erforderlichen Flächen werden geschlossen. Der Park wird nun auf Eigentum der Gemeinde Grabenstetten sowie auf einigen Flächen von Privateigentümern geplant
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ÖFFENTLICHE GEMEINDERATSSITZUNG
In einer öffentliche Gemeinderatssitzung werden offene Fragen zum Projekt und zur Windenergie beantwortet.
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GUTACHTEN
Für das Projekt sind weitere Gutachten und Messungen notwendig. Es werden seit Oktober 2025 weitere Berechnungen zu Schall, Schatten, Turbulenz, Radar und Richtfunk durchgeführt.
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GENEHMIGUNGSANTRAG
Einreichen des Genehmigungsantrags beim Landratsamt Reutlingen.
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VORAUSSICHTLICH Q2 - GENEHMIGUNG
Voraussichtlicher Erhalt der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
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VORAUSSICHTLICHER BAUBEGINN
Geplanter Baubeginn für das Energiewendeprojekt.
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VORAUSSICHTLICH AB MITTE 2028 - INBETRIEBNAHME
Geplante Inbetriebnahme der vier Windenergieanlagen.
WINDKRAFT ALS GUTER NACHBAR
Bedürfnisse der Anwohner im Blick
Ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung eines Windparks ist es, darauf zu achten, dass der Betrieb der Anlagen möglichst keine Beeinträchtigungen für die Nachbarinnen und Nachbarn des Windparks mit sich bringt. Dazu werden die Auswirkungen von Geräuschemissionen im Rahmen einer Schallprognose untersucht und sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte gemäß der bundesweit gültigen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ eingehalten werden.
Der Schatten, den die Anlagen an sonnigen Tagen werfen, wird ebenso im Rahmen einer Schattenwurfprognose betrachtet, um die geltenden Richtwerte des Länderausschusses für Immissionsschutz einzuhalten. Dazu gehören auch gegebenenfalls einzuhaltende Abschaltzeiten bei bestimmten Sonnenständen.
VORTEILE FÜR DIE GEMEINDE GRABENSTETTEN
Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
Direkte Beteiligungsmöglichkeit Grabenstettener Einwohnerinnen und Einwohner über Energiegenossenschaften
Grabenstetten Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 16,2 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 3.560 Familien
Lokale Wertschöpfung
Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region
DAS WINDPARKDESIGN
Das Windparkdesign wurde im Laufe der Projektentwicklung angepasst und optimiert. Bei diesem Prozess ist ein Park-Layout entstanden, das auf den folgenden Visualisierungen dargestellt ist. Die Bilder zeigen den künftigen Windpark aus verschiedenen Perspektiven.