Wichtiger Sieg für den Klimaschutz – Verwaltungsgericht gibt Klage der SOWITEC statt

Sonnenbühl, 15. Februar 2019 – Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat heute entschieden, der Klage der SOWITEC gegen die Ablehnung des Genehmigungsantrags für den Windpark Hohfleck in Sonnenbühl teilweise stattzugeben.  

In der Gemeinde Sonnenbühl plant SOWITEC seit 2012, den Windpark Hohfleck mit 5 Windkraftanlagen zu errichten. Im November 2016 hatte das Landratsamt Reutlingen den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung des Windparks aufgrund von Denkmalschutzbedenken abgelehnt. Gegen diese Ablehnung klagte SOWITEC vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Strittig war, ob durch den 3 Kilometer entfernten Windpark das Denkmal Schloss Lichtenstein erheblich beeinträchtig wird. Das Gericht ist nun der Argumentation von SOWITEC und Gutachter Prof. Dr. Schöbel von der TU München gefolgt und hat festgestellt, dass der Schutz des Denkmals dem Projekt nicht entgegensteht. Das Genehmigungsverfahren wird nun erneut dem Landratsamt vorgelegt, das abschließend über die Verträglichkeit der Windkraftanlagen mit dem Naturschutz zu entscheiden hat.

„Aus unserer Sicht ist der unveränderte Ausblick auf ein Denkmal nicht höher zu gewichten als der Schutz der Bevölkerung und zukünftiger Generationen vor dem Klimawandel. Der Windpark Hohfleck ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und wir sind zuversichtlich, dass die Prüfung der Naturschutzbelange zügig abgeschlossen wird und wir noch dieses Jahr die Baugenehmigung bekommen“, so Andreas Wagner, Projektentwicklung Deutschland.

Mit einer jährlichen Leistung von 44.000 MWh wird der Windpark Hohfleck in der Lage sein, den Strombedarf aller privaten Haushalte der umliegenden Gemeinden Sonnenbühl, Lichtenstein und Engstingen zu decken und dabei über 25.500 Tonnen CO2 einzusparen. Mit einer Windgeschwindigkeit von durchschnittlich 6,6 m/s und Abständen von über 2 Kilometer zu den Wohnorten ist der Hohfleck das herausragende Windkraftprojekt in der Region Neckar-Alb.

„Wir müssen die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts abwarten, sehen uns aber bereits jetzt bestätigt, dass wir die Ablehnung des Landratsamtes gerichtlich prüfen ließen. Das Urteil ist für uns ein Signal, dass Windkraft trotz mancher Widerstände auch auf der Schwäbischen Alb eine Zukunft hat“, so Harald Rudolph, Geschäftsführer der SOWITEC.

 

Über SOWITEC:

Als einer der global führenden Projektentwickler für Erneuerbare Energien ist SOWITEC in 14 Ländern tätig mit Schwerpunkt auf den stark wachsenden Schwellen- und Entwicklungsländern. Mit fast 200 Mitarbeitern deckt SOWITEC alle Bereiche der Solar- und Windkraft-Projektentwicklung ab: von der Planung und Konzeption, den Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, über die Baubetreuung, den Vertrieb und die Finanzierung bis hin zur technischen und kaufmännischen Betriebsführung von Wind- und Solarparks. Fast 60 von SOWITEC entwickelte Wind- und Solarprojekte mit über 2.700 MW sind derzeit in acht Ländern in Betrieb oder im Bau.

www.sowitec.com

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